Erbrecht

Ein Testament errichten und so seine Hinterbliebenen absichern? Oder sein Vermögen schon zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen? (Schenkung). Ein Erbe antreten, anfechten oder besser ausschlagen? Und wie sind Pflichtteilsansprüche geltend zu machen? Erbrechtliche Fragen können Sie als Übertragenden, Erben, Vermächtnisnehmer oder als Pflichtteilberechtigten betreffen und werfen oft Fragen auf, wie in jedem Einzelfall am besten vorzugehen ist.

Zu Recht gilt das Erbrecht als eines der schwierigsten Rechtsgebiete. Denn es erfordert viel Erfahrung und Weitsicht, da sich Gestaltungen wie insbesondere ein Testament erst in der Zukunft auswirken und sich die Umstände dann schon wieder geändert haben können. Zudem muss der Berater auch andere Rechtsgebiete berücksichtigen und beherrschen, wie das Gesellschaftsrecht bei der Übertragung von Unternehmen und Gesellschaftsanteilen (Unternehmensnachfolge). Oder insbesondere das Steuerrecht. Denn die Steuerlast (insbesondere Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Einkommensteuer) kann durch kluge Gestaltung erheblich beeinflusst bzw. verringert werden. Wichtig ist hier vor allem, die steuerlichen persönlichen Freibeträge und sonstige Steuervergünstigungen strategisch zu nutzen und auf diese Weise Steuern zu sparen.

Wir sind spezialisiert auf diese fachübergreifende Beratung im Erbrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht in Landshut, München und im gesamten Bundegebiet. Diese Beratung aus einer Hand ist unsere große Stärke. Denn unsere spezialisierten Rechtsanwälte und Steuerberater verfügen über langjährige Erfahrung in der erbrechtlichen, steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Beratung. Durch eine abgestimmte Beratung im Erbrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht und eine kluge Gestaltung stellen wir sicher, dass wir für Sie in rechtlicher, steuerlicher und wirtschaftlicher Hinsicht ein optimales Ergebnis erzielen.

„Vermutlich gibt es keinen weiteren Lebensbereich, der so unterschiedliche Emotionen auslösen und Fragen aufwerfen kann, wie eine Erbschaft oder die lebzeitige Vermögensnachfolge. Wir beraten und vertreten Privatpersonen und Unternehmer im Erbrecht und der Vermögens- und Unternehmensnachfolge umfassend und entlasten unsere Mandanten, wo immer wir können.“ Dr. M. Lingenberg

UNSERE LEISTUNGEN IM ERBRECHT

Sie haben ein erbrechtliches Anliegen, das Sie mit uns besprechen möchten? Kontaktieren Sie uns gerne. Unsere auf das Erbrecht spezialisierten Anwälte und Steuerberater in Landshut und München beraten Sie!

ERBE, Erbschaft, Ausschlagung, Haftungsbe-schränkung

Mit dem Erbfall tritt der Erbe automatisch in die rechtliche Position des Verstorbenen ein. Auf den Erben gehen damit sämtliches Vermögen aber auch sämtliche Schulden über, für die er mit seinem privaten Vermögen haftet. Damit steht zuvorderst die Frage im Raume, ob die Erbschaft ausgeschlagen werden soll (Ausschlagung) oder ob es Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung für den Erben gibt. Wichtig für diese Entscheidung ist, sich möglichst schnell einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen, insbesondere, ob der Nachlass überschuldet ist. Denn die Entscheidung über die Ausschlagung ist grundsätzlich innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Kenntnis vom Erbfall zu treffen.

Was ist zu tun, wenn Sie die Erbschaft annehmen wollen? Müssen Sie einen Erbschein beantragen, Pflichtteile auszahlen oder Vermächtnisse erfüllen? Oder eine Erbschaftsteuererklärung abgeben? Unsere auf das Erbrecht und Steuerrecht spezialisierten Anwälte und Steuerberater in Landshut und München besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.

Erbengemeinschaft, Auseinandersetzung

Erben mehrere Personen, so entsteht eine Erbengemeinschaft, der Nachlass wird also gemeinschaftliches Vermögen der Erben. Alle Erben müssen nun gemeinsam den Nachlass abwickeln, also Vermächtnisse, mögliche Pflichtteilsansprüche und sonstige Verbindlichkeiten erfüllen. Danach muss die Erbengemeinschaft auseinandergesetzt und das verbleibende Vermögen unter den Erben verteilt werden. Dieses gemeinsame Vorgehen der Eben ist streitanfällig und gestaltet sich oft schwierig, da sich die Erben untereinander nicht einig sind und schlimmstenfalls gar nicht mehr miteinander reden. Oft leben die Erben auch weit voneinander entfernt, was ein gemeinsames Handeln zusätzlich erschwert.

Unsere im Erbrecht und Steuerrecht spezialisierten Anwälte und Steuerberater unterstützen Sie bei einer streitvermeidenden Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Gleichzeitig sorgen wir dafür,
dass die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft steuerlich günstig für Sie ist und somit möglichst wenig Erbschaftsteuer anfällt. Auch unterstützen wir Sie in Bewertungsfragen. Denn häufiger Streitpunkt bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften ist die Bewertung von Vermögensgegenständen des Nachlasses, insbesondere die Bewertung von Immobilien.

TESTAMENT, ERBVERTRAG, Gemeinschaftliches Testa-ment

Warum sollte man ein Testament errichten? Wer auf ein Testament verzichtet, überlässt sein Vermögen nach der gesetzlichen Erbfolge seinen nächsten, noch lebenden Verwandten. Im Einzelfall kann dies zu heftigen Auseinandersetzungen und ernsten Problemen innerhalb der Erbengemeinschaft führen, denn nicht immer sind sich die Hinterbliebenen über die Vermögensverteilung des Verstorbenen einig. Darüber hinaus kann es sein, dass diese Erbfolge vom Erblasser gar nicht gewünscht ist und er andere Personen als Erben sehen möchte.

Ein Testament regelt, wer erben soll und setzt die gesetzliche Erbfolge außer Kraft. Ihr Wille ist maßgeblich. In einem ersten Gespräch werden wir gemeinsam Ihre Vorstellungen und Wünsche ermitteln. Danach können wir die für Sie optimale Strategie für die Umsetzung Ihrer Vorstellungen entwickeln.  Dazu gehört zunächst die Wahl der richtigen Testamentsform. Soll ein Einzeltestament ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag errichtet werden. Jede Testamentsform hat ihre Besonderheiten.

Ein Einzeltestament kann von jedem errichtet werden, entweder handschriftlich (eigenhändig) oder vor einem Notar. Es kann jederzeit geändert werden.

Ein gemeinschaftliches Testament kann nur von Ehegatten errichtet werden, wiederum handschriftlich oder vor einem Notar. Im Gegensatz zum Einzeltestament kann das gemeinschaftliche Testament jedoch nicht mehr uneingeschränkt geändert werden, wenn ein Ehegatte verstorben ist. Der
klassische Fall eines gemeinschaftlichen Testaments ist das sogenannte „Berliner Testament“. Dieses sieht vor, dass der überlebende Ehegatte alles erbt und bei seinem Ableben das gesamte Vermögen der Ehegatten auf die Kinder übergeht. Dies wird häufig, insbesondere aus Gründen der Absicherung des Ehegatten, die gewünschte Konstruktion sein. Sie hat jedoch erbschaftsteuerliche Nachteile. Allerdings gibt es sinnvolle Modifikationen des Berliner Testamentes, die den Konflikt zwischen finan-zieller Absicherung des überlebenden Ehegatten und einer steuersparenden Ge-staltung ausbalancieren. Unsere im Erbrecht und Steuerrecht spezialisierten Anwälte und Steuerberater in Landshut und München zeigen Ihnen hier gerne die bestehenden Möglichkeiten und Varianten auf.

Der Erbvertrag ist, wie der Name schon sagt, ein Vertrag. Das heißt er ist von Beginn an verpflichtend in seinen Regelungen und kann grundsätzlich nicht einseitig geändert werden. Der Erbvertrag kann nur vor einem Notar errichtet und geändert werden. Jede Art von Testament bestimmt vor allem wer Erbe werden soll, also wem das gesamte Vermögen, aber auch sämtliche Verbindlichkeiten des Erblassers von Gesetzes wegen automatisch zufallen. Zu entscheiden ist, welche Art von Erbe vorliegen soll. Ein Vollerbe, ein Vorerbe oder ein Nacherbe. Ein Vorerbe ist grds. beschränkt in seiner Verfügungsbefugnis über Nachlass. Damit soll der Nachlass für den bei Versterben des Vorerben nachrückenden Nacherben erhalten werden.

Neben der Bestimmung der Erben ist es möglich, auch andere Personen zu bedenken und zwar durch ein Vermächtnis. Durch ein solches kann der Erblasser Dritten jede Art von Vermögensgegenständen zukommen lassen, insbesondere Geldbeträge. Ein Vermächtnis gibt dem Bedachten (Vermächtnisnehmer) einen Anspruch gegen den oder die Erben auf Übertragung der betreffenden Vermögenswerte.

Die Testamentsgestaltung im Erbrecht ist also Maßarbeit. Dabei kommt es sehr auf das genaue „wording“ eines Testamentes an. Werden nicht exakt die richtigen Begriffe verwendet, wird das gewünschte Ergebnis nicht erreicht. Und immer ist ein ganzheitlicher Ansatz unerlässlich, damit die Übertragung sowohl in rechtlicher als auch in steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht sinnvoll für Sie ist und insbesondere unnötige Zahlungen von Erbschaftsteuer vermieden werden.

Unsere im Erbrecht und Steuerrecht spezialisierten Anwälte und Steuerberater in Landshut und München unterstützen Sie in allen Fragen der Testamentsgestaltung.

GeschiedenenTestament, BeHindertenTestament, Unternehmenstestament

Besondere Lebenssituationen erfordern besondere Testamentsgestaltungen. Sind Sie geschieden, ist ein Testament oft unerlässlich, da nur so verhindert werden kann, dass der Ex-Partner über die gemeinsamen Kinder Zugriff auf Ihr Vermögens erhält (Geschiedenentestament). Und wer ein behindertes Kind hat, will zwar, dass dieses versorgt ist, möchte aber das Familienvermögen vor dem Zugriff der Sozialbehörden geschützt wissen. Zu diesem Zweck empfiehlt sich die  Regelung einer Vor- und Nacherbschaft, gepaart mit einer Testamentsvollstreckung (Behindertentestament).

UNTERNEHMENSNACHFOLGE

Die Unternehmensnachfolge, also die Übertragung eins Unternehmens oder die Übertragung von Gesellschaftsanteilen auf einen Nachfolger, entweder durch lebzeitige Übertragung oder durch Erbfolge, ist ein komplexer rechtlicher Bereich, denn es greifen auch hier viele Fachgebiete ineinander. So sind neben dem Erbrecht das Steuerrecht und das Gesellschaftsrecht zu berücksichtigen.

Gerade das Steuerrecht spielt für die Gestaltung der Unternehmensnachfolge eine sehr wichtige Rolle. Denn es gibt umfangreiche steuerliche Begünstigungen für die Übertragung von Betriebsvermögen, die dazu führen, dass die Übertragung keine oder nur geringe Schenkungsteuer oder Erbschaftsteuer zur Folge haben. In jedem Einzelfall ist deshalb genau zu prüfen, ob die Voraussetzungen dieser Vergünstigungen greifen. Und ob kluge Gestaltungen im Vorfeld einer Übertragung diese Voraussetzungen noch erfüllen können. Hierbei spielt das Gesellschaftsrecht eine wichtige Rolle, denn die Voraussetzungen der Begünstigungen sind z.B. davon abhängig, in welcher Rechtsform das Unternehmen geführt wird (z.B. GmbH, GmbH & Co. KG oder Einzelunternehmen). Möglicherweise ist deshalb vor einer Übertragung der Wechsel der Rechtsform in Betracht zu ziehen.

Die umfassende Berücksichtigung des Steuerrechts bei einer Unternehmensnachfolge kann jedoch nicht nur Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer sparen, sie kann auch die Entstehung von Einkommensteuer
vermeiden. Denn bei einer falsch gestalteten Unternehmensnachfolge, insbesondere bei falschen Testamentsgestaltungen, können sogenannte stille Reserven aufgelöst werden, die zu versteuern sind. Bei wertvollen Unternehmen kann dies zu katastrophalen finanziellen Ergebnissen führen.

Die Unternehmensnachfolge ist also mit Bedacht anzugehen und es ist neben dem Erbrecht, zwingend auch das Steuerrecht und das Gesellschaftsrecht zu berücksichtigen.

Unsere auf das Erbrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht spezialisierten Anwälte und Steuerberater in Landshut und München besprechen mit Ihnen die Details und die Möglichkeiten.

Schenkungen,
Vermögensnachfolge, VOrWEGGENOMMENE ERBFOLGE

Bei der vorweggenommenen Erbfolge bzw. Vermögensnachfolge geht es um Schenkungen zu Lebzeiten an Personen, die voraussichtlich später erben sollen. Motivation für solche Schenkungen kann die Ausnutzung der steuerlichen persönlichen Freibeträge sein, die sich alle 10 Jahre erneuern. Bei einem
frühzeitigen Beginn der Übertragungen, können die Freibeträge somit mehrfach genutzt werden. Das spart Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer. Die wichtigsten persönlichen Freibeträge sind:

an EhegattenEuro 500.000,00
an KinderEuro 400.000,00
an EnkelEuro 200.000,00
an Eltern (Erbfall)Euro 100.000,00
an Eltern (Schenkung)Euro 20.000,00
an GeschwisterEuro 20.000,00
an FremdeEuro 20.000,00

Für Schenkungen und Übertragungen im Erbfall gelten dabei die gleichen Freibeträge. Und alle Übertragungen, egal ob Schenkungen zu Lebzeiten oder Übertragungen im Erbfall, die innerhalb von 10 Jahren erfolgen werden zusammengerechnet und es gibt nur einmal den Freibetrag.

Gerade das Steuerrecht spielt somit für die Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge bzw. Vermögensnachfolge eine wichtige Rolle und macht es erforderlich, frühzeitig und vorausschauend seine Vermögensverhältnisse zu regeln.

So vorteilhaft die frühzeitige Übertragung und damit die Steuerersparnis durch (mehrmalige) Ausnutzung der persönlichen Freibeträge ist, so wichtig ist es jedoch auch darauf zu achten, dass der Übergeber trotz der Übertragungen für das Alter finanziell abgesichert bleibt (Absicherung des Schenkers). Hier gibt es gestalterische Möglichkeiten die wir gerne mit Ihnen besprechen. Insbesondere können Rückfallklauseln in Schenkungsverträgen vorgesehen werden, die einen Rückfall des Schenkungsgegenstandes bei finanziellen Schwierigkeiten des Schenkers vorsehen. Oder Häuser oder Wohnungen werden schenkweise übertragen und der Schenker behält sich ein lebenslanges Nießbrauchsrecht oder Wohnungsrecht vor. Auf dieses Weise wird zwar die Substanz übertragen, der Übergeber darf das Objekt aber lebenslang weiter nutzen. Und bei einem Nießbrauch insbesondere auch vermieten und die Mieten
vereinnahmen.

Weitere wichtige Bedingung für eine Schenkung ist oft, dass Vermögen zwar auf die nächste Generation
übertragen werden, aber dennoch auf Dauer in der Familie bleiben soll. Dies könnte z.B. bei Immobilienbesitz gewünscht sein, welcher schon seit Generationen im Besitz der Familie ist. Dies kann mit gesellschaftsrechtlichen Mitteln z.B. dadurch erreicht werden, dass alle Erwerber (meist die Kinder) eine
Personengesellschaft (Stichwort: Familiengesellschaft) gründen (müssen) und der Übergeber den Schenkungsgegenstand auf die Gesellschaft überträgt. Der Gesellschaftsvertrag kann die Gesellschafter
(Kinder) dann stark aneinander binden und z.B. vorsehen, dass kein Gesellschafter seinen Anteil ohne Zustimmung aller Anderen oder des Übergebers verkaufen kann.

Ähnlich verhält es sich bei der Unternehmensnachfolge. Auch hier kann es strategisch und steuerlich Sinn machen, frühzeitig Teile des Unternehmens zu übertragen. Und auch hier kann sich der Übergeber z.B. an Gesellschaftsanteilen einen Nießbrauch vorbehalten und sich damit Erträge für die Zukunft sichern.

Ihr Wille ist maßgeblich. Ungeachtet aller möglichen (steuerlichen) Optimierungen in der Gestaltung hat für die Vermögensnachfolge Ihr Wunsch und Ihre Vorstellung für uns Priorität. In einem ersten Gespräch werden wir diese gemeinsam ermitteln. Danach können wir die für Sie optimale Strategie entwickeln. Hierbei verfolgen wir mit unserem im Erbrecht spezialisierten Team aus Anwälten und Steuerberatern in Landshut und München stets einen ganzheitlichen Ansatz, damit die Übertragung sowohl in rechtlicher als auch in steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht sinnvoll ist.

Abwehr/Durchsetzung von PFLICHTTEILsansprüchen

Das Recht des Pflichtteils ist komplex. Pflichtteilsberechtigte können gegen den Erben Auskunfts-, Wertermittlungs- und Zahlungsansprüche geltend machen. Unsere Spezialisten im Erbrecht in Landshut und München unterstützen Sie als Erben bei der korrekten Abwicklung von Pflichtteilsansprüchen und bei
der Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Werden Sie als Kind enterbt, indem ein Elternteil jemand anderen zum Erben ernennt, so steht Ihnen ein
Pflichtteilsanspruch zu. Dieser entspricht in der Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Sie haben damit einen Geldanspruch gegen den Erben in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes vom gesamten Vermögen des Erblassers. Wir helfen Ihnen als Pflichtteilsberechtigten bei der Ermittlung der Höhe Ihres
Anspruches, bei der Durchsetzung von Auskunfts- und Wertermittlungsansprüchen und damit bei der Durchsetzung Ihres Pflichtteilsanspruches. Oft geht es um Bewertungsfragen. Auch hier können wir Ihnen durch unsere Kontakte zu kompetenten Sachverständigen helfen.

Gerade weil es oft um Bewertungen des Nachlasses geht (über die man trefflich streiten kann), ist immer auch ein Vergleich über den Pflichtteilsanspruch anzudenken. Er kann auch helfen, den Familienfrieden möglicherweise nicht vollends zu zerstören.

Unsere im Erbrecht erfahrenen Spezialisten in Landshut und München sind auch im Verhandeln sehr versiert, haben dabei aber immer Ihren Vorteil im Sinn.

Steuer, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer

Insbesondere in der Testamentsgestaltung und bei lebzeitigen Schenkungen spielen Überlegungen zur Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer aber auch zu anderen Steuerarten wie der Einkommensteuer
(Stichwort: Aufdeckung stiller Reserven) eine große Rolle. Hier gibt es weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten aber auch viele „Fettnäpfchen“, die sehr teuer werden können. Unsere große Stärke ist die fachübergreifende Beratung im Erbrecht und Steuerrecht. Bei allen erbrechtlichen Gestaltungen oder lebzeitigen Schenkungen haben wir also immer die steuerliche Seite im Blick, um für Sie das bestmögliche bzw. „günstigste“ Ergebnis zu erzielen.

Erbschaftsteuer-, Schenkungsteuererklärung

Wir fertigen für Sie als Erben, als Vermächtnisnehmer oder als Beschenkten auch Ihre Erbschaftsteuererklärung oder Schenkungsteuererklärung an. Und wir streiten für Sie vor den Finanzgerichten oder dem Bundesfinanzhof (BFH), falls das Finanzamt anderer Meinung ist, als wir es sind. Gleichzeitig erstellen unsere im Erbrecht und Steuerrecht spezialisierten Anwälte und Steuerberater in Landshut und München auch alle anderen Steuererklärungen, die im Zusammenhang mit einem Erbfall und im Anschluss daran erforderlich sein sollten, wie z.B. Einkommensteuererklärungen etc.

Vertretung vor Gericht und Finanzamt

Oft bietet es sich im Erbrecht im Interesse beider Parteien und des Familienfriedens an, außergerichtlich eine vergleichsweise Lösung zu finden. Nicht selten ist das jedoch nicht möglich und die Parteien stehen sich unversöhnlich gegenüber. In diesen Fällen vertreten wir Sie auch vor Gericht und bei steuerlichen Streitigkeiten auch vor dem Finanzamt oder dem Finanzgericht. In gerichtlichen Auseinandersetzungen geht es meist um Folgendes:

  • Vertretung im Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht
  • Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Durchsetzung oder Abwehr von Vermächtnisansprüchen
  • Vertretung bei der Anfechtung und Auslegung von Testamenten, Erbverträgen und gemeinschaftlichen Testamenten
  • Vertretung vor Finanzgerichten in steuerlichen Fragen

Testamentsvollstrecker, Testamentsvollstreckung

Manchmal bietet es sich in der Testamentsgestaltung an, eine Testamentsvollstreckung vorzusehen. Z.B. für den Fall, dass der Erbe beim Erbfall noch minderjährig ist. Dann verwaltet der Testamentsvollstrecker den Nachlass bis zur Volljährigkeit des Erben. Es gibt viele Konstellationen in welchen die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers sinnvoll ist. Unsere im Erbrecht erfahrenen Spezialisten in Landshut und München beraten Sie bei der Testamentsgestaltung über die Möglichkeiten und die Vor- und Nachteile einer Testamentsvollstreckung.

Wir bieten unseren Mandanten an, für sie im Fall der Fälle selbst als Testamentsvollstrecker zur Verfügung zu stehen. Unsere gesamte Erfahrung im Erbrecht, im Steuerrecht, im Gesellschaftsrecht sowie in betriebswirtschaftlichen Belangen steht Ihnen bzw. Ihren Erben dann zur Verfügung. Sie profitieren von unserem ganzheitlichen Ansatz als Verbund aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung

Eine Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht für den Fall, dass Sie dauerhaft oder zeitweise nicht in der Lage sind, selbst zu entscheiden. Sie ist meist sehr weit formuliert und berechtigt den Bevollmächtigten zu umfangreichen Entscheidungen in ihrem Namen in persönlichen und wirtschaftlichen bzw. finanziellen Angelegenheiten. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie dem Bevollmächtigten uneingeschränkt vertrauen.
Für die Formulierung einer Vorsorgevollmacht gibt es viele Muster im Internet. Das kostet zwar nichts. Angesichts der weitreichenden Befugnisse und Konsequenzen einer solchen Vollmacht empfehlen wir jedoch immer eine, wenn auch kurze parallele Erstberatung durch unsere im Erbrecht erfahrenen Anwälte in Landshut oder München. Die dadurch entstehenden Kosten sind angesichts der möglichen Schäden in jedem Falle gut investiert.

Eine Patientenverfügung enthält Anweisungen an die Ärzte wie Sie behandelt oder nicht behandelt werden wollen. Auch die Patientenverfügung ist somit ein enorm wichtiges Dokument, es geht hierin um Ihr Leben. Wir empfehlen deshalb auch hier, nicht einfach Muster aus dem Internet zu unterzeichnen, sondern sich parallel durch unsere im Erbrecht erfahrenen Spezialisten in Landshut und München über den Inhalt informieren und beraten zu lassen.