ESG & Nachhaltigkeit

ESG ist die englische Abkürzung für die drei Säulen der Nachhaltigkeit:

  • Environmental -> Umwelt- und Klimaschutz
  • Social -> gesellschaftlicher Zusammenhalt
  • Governance -> verantwortungsvolle Unternehmensführung

Nachhaltiges bzw. ESG-konformes Wirtschaften hat sich zu einem entscheidenden Treiber für die Wettbewerbsfähigkeit und den Wert eines Unternehmens entwickelt.

Aufgrund der von der EU verabschiedeten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden ab 2025 schätzungsweise rund 13.000 Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sein.

Auch wenn Ihr Unternehmen nicht unmittelbar von der CSRD-Berichtspflicht betroffen ist, können Kunden, Geschäftspartner, Investoren, Banken und Mitarbeitende erwarten bzw. fordern, dass Ihr Unternehmen nachhaltig agiert sowie Ihre Produkte und Dienstleistungen ESG-Kriterien erfüllen.

Für den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens ist es daher essenziell die regulatorischen Anforderungen zur ESG-Berichterstattung zu kennen und das Thema Nachhaltigkeit in Ihrer Unternehmensstrategie zu verankern.

FÜR WELCHE UNTERNEHMEN IST EIN NACHHALTIGKEITSBERICHT PFLICHT?

Die Einführung der neuen Vorschriften zur CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt abhängig von der Unternehmensgröße in drei Stufen:

  • ab Geschäftsjahr 2024: kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten, die bereits der CSR-Richtlinie unterliegen
  • ab Geschäftsjahr 2025: sämtliche große Unternehmen, d.h. solche, die zwei der drei folgenden Größenkriterien erfüllen:
    • Bilanzsumme von mindestens 25 Mio. Euro,
    • Nettoumsatzerlöse von mindestens 50 Mio. Euro,
    • mindestens 250 Beschäftigte
  • ab Geschäftsjahr 2026: börsennotierte kleine und mittelgroße Unternehmen sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen

Berichtspflichtige Unternehmen werden verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen für das vorliegende Geschäftsjahr im Lagebericht darzustellen und mit einer digitalen Markierung zu versehen. Die Möglichkeit, den Nachhaltigkeitsbericht gesondert zu veröffentlichen wird nicht mehr bestehen.

Der Nachhaltigkeitsbericht muss künftig dem Abschlussprüfer oder einem anderen Wirtschaftsprüfer zur Prüfung vorgelegt werden.

WELCHE CHANCEN BIETET EIN NACHHALTIGKEITSBERICHT?

Nachhaltigkeitsberichterstattung ist insbesondere für Unternehmen ein Thema, die selbst oder deren Kunden der CSRD unterliegen. Doch nicht nur der Gesetzgeber verlangt zunehmend von Unternehmen die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen. Auch Investoren, Banken, Kunden, Geschäftspartner und andere Interessengruppen verlangen mehr Transparenz von Unternehmen über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft.

Ein Nachhaltigkeitsbericht bietet daher vielseitige Chancen. Mit Hilfe des Nachhaltigkeitsberichts kann Nachhaltigkeit strukturiert in Ihrem Unternehmen verankert werden.

UNSERE LEISTUNGEN IM BEREICH ESG

  • ESG-Check: Wie ist Ihr Unternehmen hinsichtlich der ESG-Kriterien aufgestellt?
  • Beratung und Begleitung bei der Berichtserstellung, insbesondere
    • Definition geeigneter Nachhaltigkeitsziele
    • Wesentlichkeitsanalyse
    • Ermittlung relevanter Angaben bzw. Datenpunkte
    • Auswahl geeigneter Kennzahlen
    • Datenerfassung/-aufbereitung
  • Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten und -informationen