Gesellschaftsrecht/M&A

Im Bereich Gesellschaftsrecht und M&A beschäftigen wir uns mit der Gründung, der Umstrukturierung und dem Kauf/Verkauf von Unternehmen und Gesellschaften, sowie mit Unternehmensumwandlungen wie Verschmelzungen, Spaltungen und Ausgliederungen etc. Wir sind spezialisiert auf die Konzeption entsprechender Transaktionen, die Erstellung und Prüfung entsprechender Verträge und Dokumente, sowie deren Anpassung oder Änderung. Eine ganzheitliche Beratung, die die Bereiche Recht, Steuern und Wirtschaftsprüfung miteinander verknüpft, ist dabei unerlässlich.

„Gerade im Gesellschaftsrecht und bei M&A-Geschäften lassen sich für den Mandanten nur dann optimale Lösungen erzielen, wenn steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche, insbesondere bilanzrechtliche Aspekte, berücksichtigt werden. Unsere Kanzlei aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern berät Sie ganzheitlich und bietet Ihnen individuelle Lösungen aus einer Hand.“ Dr. M. Lingenberg

Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Überprüfung eines Investitionsobjektes im Vorfeld eines Erwerbs bei sogenannten Due-Diligence Prüfungen, dies sowohl in rechtlicher Hinsicht (Legal Due Diligence), steuerlicher Hinsicht (Tax Due-Diligence) und betriebswirtschaftlicher Hinsicht (Financial Due-Diligence).

Schließlich kümmern wir uns auch um die laufenden gesellschaftsrechtlichen Belange, wie der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen, gewünschten Gesellschaftsvertragsänderungen, Kapitalmaßnahmen, Fragen rund um den Geschäftsführer oder der Klärung streitiger Fragen zwischen den Gesellschaftern oder der Gesellschaft und den Gesellschaftern.

Durch langjährige Erfahrung und Tätigkeit im Gesellschaftsrecht sowie bei M&A Geschäften verfügt unsere Kanzlei über umfangreiche rechtliche Expertise, ein gesundes Maß an Pragmatismus sowie ein ausgeprägtes wirtschaftliches Verständnis für alle Unternehmensprozesse und Verhandlungsstrategien.

Unsere Leistungen im Gesellschaftsrecht / M&A

  • Gründungsberatung und Rechtsformwahlberatung; Ermittlung der passenden Gesellschaftsform (Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft?; GbR, OHG, KG, GmbH & Co.KG, GmbH oder AG?); Vor- und Nachteile der jeweiligen Gesellschaftsform, unter Berücksichtigung gesellschaftsrechtlicher und steuerlicher Belange;
  • Gründung von Kapital- und Personengesellschaften jeder Rechtsform (insbesondere GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, typische und atypisch stille Gesellschaft, GmbH und AG); Erstellung benötigter Gesellschaftsverträge und Dokumente;
  • Implementierung von Holding-Strukturen unter Berücksichtigung gesellschaftsrechtlicher und steuerlicher Gesichtspunkte; Vermeidung der Aufdeckung stiller Reserven;
  • Umwandlung von Gesellschaften (Wechsel von einer Rechtsform in eine andere; Aufteilung von Gesellschaften) samt vertraglicher Umsetzung (Verschmelzung, Formwechsel, Spaltung, Ausgliederung etc.);
  • Kapitalmaßnahmen, wie Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen; stille Beteiligungen (typisch und atypisch stille Beteiligungen);
  • An- und Verkauf von Unternehmen, Gesellschaften und Gesellschaftsanteilen; Erstellung benötigter Verträge; Klärung steuerlicher Belange;
  • Überprüfung eines Investitionsobjektes im Vorfeld eines Erwerbs mittels Due-Diligence Prüfungen, dies sowohl in rechtlicher Hinsicht (Legal Due Diligence), steuerlicher Hinsicht (Tax Due-Diligence) und betriebswirtschaftlicher Hinsicht (Financial Due-Diligence;
  • Laufende gesellschaftsrechtliche Beratung, wie Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen; Erstellung von Gesellschafterbeschlüssen bzw. Gesellschafterversammlungsprotokollen;
  • Unterstützung bei der gesellschaftsrechtlichen Bestellung von Geschäftsführern; Entwurf entsprechender Gesellschafterbeschlüsse; Klärung der Befugnisse des Geschäftsführers; Überprüfung, Erstellung und Änderung von Geschäftsführerverträgen; Klärung sozialversicherungsrechtlicher Fragen;
  • Betreuung und Vertretung bei Auseinandersetzungen/Streit zwischen Gesellschaftern oder Gesellschaft und Gesellschaftern; Erarbeiten von Lösungen und Mediation zwischen den Beteiligten.
  • Berücksichtigung steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Belange bei allen gesellschaftsrechtlichen Themen und M&A Projekten.

Unsere Mandanten

  • Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft, OHG, KG, GmbH & Co. KG)
  • Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, GmbH)
  • gemeinnützige Organisationen (Stiftung, Verein, gGmbH)

Von der Gründung bis hin zur laufenden Beratung – Im Gesellschaftsrecht als auch in allgemeinen wirtschaftsrechtlichen Fragen sind wir für Sie da. Kontaktieren Sie uns und wir besprechen Ihre Möglichkeiten.