Gesellschaftsrecht/M&A

Gründung und Umstrukturierung von Gesellschaften, Fusionen, Verschmelzungen und sonstige Umwandlungen sowie Unternehmenskauf und Veräußerung von Unternehmen: Im Gesellschaftsrecht und bei M&A-Geschäften kümmern wir uns um die Erstellung und Prüfung von Verträgen und Dokumenten, deren Anpassungen oder Änderungen von entscheidender Bedeutung. Für eine optimale und verantwortungsvolle Beratung ist dabei die enge Verzahnung von Rechtsberatung, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung unerlässlich.

„Gerade im Gesellschaftsrecht und bei M&A-Geschäften lassen sich für den Mandanten nur dann optimale Lösungen erzielen, wenn steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche, insbesondere bilanzrechtliche Aspekte, berücksichtigt werden. Unsere Kanzlei aus Rechtsanwälten, Steuerberaternund Wirtschaftsprüfern berät Sie ganzheitlich und bietet Ihnen individuelle Lösungen aus einer Hand.“ BBT

Durch langjährige Erfahrung und Tätigkeit im Gesellschaftsrecht sowie bei M&A Geschäften verfügt unsere Kanzlei über umfangreiche rechtliche Expertise, ein gesundes Maß an Pragmatismus sowie ein ausgeprägtes wirtschaftliches Verständnis für alle Unternehmensprozesse und Verhandlungsstrategien. 

Auf dieser Grundlage können wir unternehmens- und gesellschaftsbezogene Transaktionen jeder Art, wie Gründung, Kauf und Verkauf von Unternehmen, Spaltungen und Fusionen, Verschmelzungen, oder auch Unternehmenskooperationen nahtlos und verantwortungsvoll begleiten. In allen Phasen der Durchführung von Unternehmenstransaktionen einschließlich der rechtlichen Due Diligence unterstützen wir unsere in- und ausländischen Mandanten. Selbstverständlich zählen auch interne Prozesse, wie Kapitalmaßnahmen, Generationenwechsel, Finanzierung von Nachfolgen, Veränderungen der Unternehmensstruktur/Restrukturierungen, bis hin zur laufenden gesellschaftsrechtlichen Beratung zu unserem Leistungsspektrum.

Unsere Leistungen im Gesellschaftsrecht / M&A

  • Rechtsformwahlberatung; Gründung von Gesellschaften aller Rechtsformen; Erstellung benötigter Verträge und Dokumente
  • Umwandlung von Gesellschaften samt vertraglicher Umsetzung (Verschmelzung, Formwechsel, Spaltung, Ausgliederung)
  • Kapitalmaßnahmen, wie Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen; Stille Beteiligungen (typisch und atypisch stille Beteiligungen)
  • An- und Verkauf von Unternehmen/Gesellschaftsanteilen
  • Due Diligence Prüfungen (Legal/Tax/Business)
  • Laufende gesellschaftsrechtliche Beratung, wie Vorbereitung und Durchlüftung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen, Fragen zur Geschäftsfaktoren, Vorständen und deren Anstellungsverträgen, Änderung von Gesellschafterverträgen 
  • Betreuung und Vertretung bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern oder Gesellschaft und Gesellschaftern

Unseren Mandanten

  • Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft, OHG, KG, GmbH & Co. KG)
  • Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, GmbH)
  • gemeinnützige Organisationen (Stiftung, Verein, gGmbH)

Von der Gründung bis hin zur laufenden Beratung – Im Gesellschaftsrecht als auch in allgemeinen wirtschaftsrechtlichen Fragen sind wir für Sie da. Kontaktieren Sie uns und wir besprechen Ihre Möglichkeiten.