Externer Datenschutzbeauftragter

Pflicht zur Bestellung

Die am 25.05.2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt jedem Unternehmen, also auch dem Ein-Mann-Unternehmen, zahlreiche neue, datenschutzrechtliche Pflichten auf (siehe Datenschutz / DSGVO). Insbesondere schreibt die DSGVO für viele Unternehmen die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor (Art. 37 DSGVO). Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) konkretisiert diese Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzschutzbeauftragten dahingehend, dass ein Datenschutzbeauftragter jedenfalls dann erforderlich ist, wenn in einem Unternehmen „in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten“ beschäftigt sind (§ 38 BDSG). Dabei spielt es keine Rolle, ob die betroffenen Mitarbeiter angestellt oder freiberuflich tätig sind, ob es sich um Auszubildende oder ausgelernte Kräfte handelt.

Datenschutz-Beratung aus einer Hand (rechtlich und technisch)

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Michael Lingenberg LL.M. oec. (BBT Dr. Lingenberg Consulting) als externer Datenschutzbeauftragter zur Verfügung. Er und sein Team bieten sowohl rechtlichen als auch technischen Fachverstand, also Datenschutz-Beratung aus einer Hand. Sie und Ihre Mitarbeiter können sich auf das operative Tagesgeschäft konzentrieren und unser Experte ist als externer Datenschutzbeauftragter Ansprechpartner für alle im Tagesgeschäft aufkommenden datenschutzrechtlichen Fragen. Überdies überwacht er die Einhaltung der sich aus DSGVO und anderen Datenschutzvorschriften ergebenden rechtlichen (siehe Dokumentationspflichten nach DSGVO) und technischen Verpflichtungen (siehe Technische Konzepte im Rahmen der DSGVO).

Kosten für externen Datenschutzbeauftragten – Datenschutz-Flatrate

Um Ihnen in finanzieller Hinsicht Planungssicherheit zu geben, vereinbaren wir eine Datenschutz-Flatrate, also einen monatlichen Festpreis. Dieser richtet sich nach der Größe und der Mitarbeiterzahl Ihres Unternehmens.

Ihre Vorteile

  • Sicherheit durch externen Datenschutzbeauftragten
  • Beratung aus einer Hand (rechtliche/anwaltliche und technische Beratung)
  • Kostentransparenz durch monatliche Festpreise (Datenschutz-Flatrate)

Für mehr Informationen sprechen Sie uns bitte an.