Internationales Steuerrecht

Im deutschen Steuerrecht gilt es im Bezug auf die Steuerpflicht verschiedene Faktoren zu beachten und steuerlich zu bewerten, die schlussendlich bestimmen, ob und wie eine natürliche Person oder Körperschaft in Deutschland zu besteuern ist. Neben dem Wohnsitz, kann ein gewöhnlicher Aufenthalt oder der Lebensmittelpunkt zu einer Steuerpflicht in Deutschland führen.

Die Steuerpflicht wird in Deutschland aufgeteilt in die beschränkte Steuerpflicht und unbeschränkte Steuerpflicht.

Die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland

Im Wesentlichen hängt eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland vom eigenen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland ab. Zudem kann aber auch ein Lebensmittelpunkt zur unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland führen. Eine Kapitalgesellschaft hingegen ist unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, wenn sie ihren Sitz oder die Geschäftsleitung im Inland hat.

Hierbei ist zu beachten, dass die Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerpflicht das gesamte Welteinkommen betrifft und somit alle Einkünfte aus dem Inland und Ausland in Deutschland anzugeben sind.

Um eine mögliche Doppelbesteuerung zu vermeiden, werden sogenannte Doppelbesteuerungsabgekommen genutzt, die die Besteuerung von im Ausland generierten Einkünften in Deutschland reguliert und die Doppelbesteuerung vermeiden soll.

Die beschränkte Steuerpflicht in Deutschland

Eine beschränkte Steuerpflicht liegt dagegen in Deutschland vor, insoweit weder ein Wohnsitz, noch ein gewöhnlicher Aufenthalt oder Lebensmittelpunkt in Deutschland liegt aber Einkünfte in Deutschland bezogen werden, die in Deutschland zufließen. Der beschränkten Steuerpflicht sind nur die inländischen Einkünfte zu unterwerfen und das deutsche Besteuerungsrecht könnte zudem durch ein DBA beschränkt werden.

Fazit

Die Besteuerung von Einkünften im Zusammenhang mit dem Ausland unter Berücksichtigung von Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Lebensmittelpunkt und Doppelbesteuerungsabkommen ist eines der anspruchsvollsten Beratungsfelder in der Steuerberatung, auf dem wir Sie gerne als Mandant in unserer Kanzlei willkommen heißen. Gerne können wir ein Erstberatungsgespräch bei uns vereinbaren.