Öffentliche Hand

Öffentlich-rechtliche Körperschaften werden in Deutschland zunehmend durch den Steuergesetzgeber und die Anforderungen der Finanzverwaltung belastet. 

In Zeiten knapper Haushalte, sollten steuerliche Belastungen so weit wie möglich vermieden werden. Sinnvolle Steuergestaltungen und eine zutreffende Steuerdeklaration helfen, Steuerfallen und Haftungsrisiken zu vermeiden.
  

Unsere Leistungen für Sie

Umsatzsteuer

  • Steuerliche Analyse und Gestaltungsberatung im Zuge der Neueinführung des § 2b UStG, insbesondere:
    • Klärung der Unternehmereigenschaft, insbesondere hinsichtlich von Betrieben gewerblicher Art
    • Tätigkeits- und Vertragsinventur zur Bestimmung der Steuerbarkeit der Leistungen nach § 2b UStG
    • Bestimmung des optimalen Zeitpunkts zum Umstieg auf das neue Recht
    • Steueroptimale Gestaltung von Investitionsentscheidungen zur Nutzung von Vorsteuerpotenzialen
    • Schulung der Mitarbeiter in den Anforderungen des neuen Umsatzsteuerrechts
  • Formulierung verbindlicher Anfragen an das Finanzamt
  • Erstellung der Umsatzsteuerjahreserklärung
  • Vertretung gegenüber dem Finanzamt im laufenden Betrieb und bei Betriebsprüfungen

Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer

  • Identifizierung und Einordnung von Tätigkeiten in hoheitliche oder gewerbliche Tätigkeiten
  • Aufdeckung von Betrieben gewerblicher Art
  • Formulierung verbindlicher Anfragen an das Finanzamt
  • Erstellung der Ertragssteuererklärungen
  • Vertretung gegenüber dem Finanzamt im laufenden Betrieb und bei Betriebsprüfungen

Ausgliederung wirtschaftlicher Betätigungen und Interkommunale Zusammenarbeit

  • Steueroptimale Gestaltung von Zusammenschlüssen und Unternehmenstransaktionen
  • Lösung von Fragen zum steuerlichen Querverbund
  • Beratung im Gebührenrecht
  • Umsatzsteuerliche Optimierung unter Beachtung des § 2b UStG wenn angesagt
  • Formulierung verbindlicher Anfragen an das Finanzamt

Kapitalertragsteuer

  • Gestaltung zur Vermeidung verdeckter Gewinnausschüttungen
  • Berechnung der Rücklagen und Dokumentation der Voraussetzungen für deren Bildung
  • Reduzierung der Belastungen durch gezielte Verwendung des steuerlichen Einlagenkontos oder
  • Gestaltung eines sogenannten „kleinen steuerlichen Querverbundes”

E-Bilanzen

  • Entscheidung, ob eine E-Bilanz erstellt werden muss
  • Übermittlung der Unternehmensdaten an das Finanzamt unter Verwendung der benötigten Taxonomie

Im Vordergrund stehen für uns im Bereich der Besteuerung der öffentlichen Hand pragmatische und lösungsorientierte Gestaltungen zu Gunsten des Mandanten.