Liebe Mandanten und Freunde,
an dieser Stelle möchten wir Ihnen von Zeit zu Zeit interessante Gestaltungen oder Informationen aus der Erbrechts-Praxis vorstellen. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und helfen Ihnen bei Fragen gern. Ihr BBT Team.
Unser heutiges Thema betrifft wieder das richtige Formulieren von Testamenten. Insbesondere geht es um die Frage, wie eine Bedingung zu formulieren ist, deren Eintreten Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Testamentes sein soll. Und welche (negativen) erbrechtlichen Folgen es hat, wenn man ungewollt eine Art Bedingung formuliert hat.
Über folgenden Link gelangen Sie zu unserem Artikel „Testament – Vorsicht bei der (ungewollten) Formulierung von „Bedingungen“ für die Wirksamkeit des Testaments“ be: