Die fehlerhafte Ausschlagung der Erbschaft – Anfechtung bei Irrtum nicht immer möglich

Liebe Mandanten und Freunde,

an dieser Stelle möchten wir Ihnen von Zeit zu Zeit interessante Gestaltungen oder Informationen aus der Erbrechts-Praxis vorstellen. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und helfen Ihnen bei Fragen gern. Ihr BBT Team.

Unser heutiges Thema ist die Ausschlagung einer Erbschaft. Welche Formen und Fristen sind bei der Ausschlagung zu beachten? Und welche rechtlichen Konsequenzen hat die Ausschlagung? Überdies befassen wir uns mit der Frage, was passiert, wenn der Ausschlagende sich darüber geirrt hat, wer an seiner Stelle Erbe wird. Kann der Ausschlagende dann seine Erklärung anfechten und damit rückgängig machen? Über folgenden Link gelangen Sie zu unserem Artikel bei www.anwalt.de: