Steuerliche Risiken – hohe Strafen
Im Rahmen der steuerlichen Deklaration, also der Abgabe von Steuererklärungen, sehen sich Unternehmen mit stetig wachsenden Anforderungen konfrontiert. Denn sowohl die Rechtsprechung als auch die Vorgaben der Finanzbehörden haben sich in den letzten Jahren erheblich verschärft. Bereits geringfügige Fehler bei der Abgabe von Steuererklärungen können Strafverfahren wegen vorsätzlicher Steuerhinterziehung nach sich ziehen. In besonders schweren Fällen sieht das Gesetz hier Freiheitstrafen von bis zu 10 Jahren vor. Daneben können bei einer strafrechtlichen Verurteilung – in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren – Geldbußen von bis zu 1 Mio. Euro festgesetzt werden. Betroffene sind insbesondere die Vertretungsorgane, also Vorstand und Geschäftsführung als originär Verantwortliche für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten eines Unternehmens.
Mit Schreiben vom 23.05.2016 hat sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zu diesem Spannungsfeld geäußert: „Hat der Steuerpflichtige ein innerbetriebliches Kontrollsystem eingerichtet, das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient, kann dies ggf. ein Indiz darstellen, das gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder der Leichtfertigkeit sprechen kann, jedoch befreit dies nicht von einer Prüfung des jeweiligen Einzelfalls.“
Tax Compliance – Lösung und „Pflicht“
Mit dem Schreiben vom 23.05.2016 hat das BMF den Unternehmen bzw. deren Verantwortlichen einen Weg aufgezeigt, steuerstrafrechtliche Risiken durch Implementierung eines innerbetrieblichen Kontrollsystems zu vermeiden. Mithin haben sogenannte Tax-Compliance Management Systeme entscheidende betriebliche Bedeutung erlangt. Sie stellen durch Organisations- und Kontrollmaßnahmen sicher, dass alle steuerlichen Pflichten eines Unternehmens ordnungsgemäß erfüllt werden. Zwar hat das BMF keine Vorgaben für die Ausgestaltung solcher Systeme gemacht, allerdings hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hierzu einen Praxishinweis zur Ausgestaltung und Prüfung eines Tax Compliance Management Systems gemäß IDW PS 980 veröffentlicht. Dieser Praxishinweis stellt damit den aktuellen Maßstab für die Anforderungen an ein Tax Compliance Management System dar.
Unsere Fachleute unterstützen Sie bei der Implementierung eines Tax Compliance Management Systems gemäß den Anforderungen des IDW PS 980.Die Umsetzung dieser Anforderungen erfolgt dabei ganz individuell, bezogen auf die Größe und Struktur Ihres Unternehmens. Umso kleiner das Unternehmen, umso überschaubarer ist somit das Tax Compliance Management System und der Aufwand für dessen Implementierung. Aufgrund der strafrechtlichen Enthaftungsmöglichkeit empfiehlt sich ein solches System mithin auch für mittelständische Unternehmen.
Gemeinsam mit Ihnen ermitteln und bewerten wir Ihre steuerlichen Risiken und erarbeiten ein individuelles Konzept von Maßnahmen, innerbetrieblichen Strukturen und Kontrollen, zur Vermeidung dieser Risiken. Auf Wunsch zertifizieren unsere spezialisierten Wirtschaftsprüfer das eingeführte Tax Compliance Management System; dies stellt ein zusätzliches Argument gegen eine steuerstrafrechtliche Verfolgung dar.
Unsere Fachanwälte für Steuerstrafrecht und Steuerberatung beraten Sie umfassend. Kontaktieren Sie uns und wir besprechen Ihre Möglichkeiten.