Handlungsbedarf – technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
Die am 25.05.2018 in Kraft getretene EU-Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) legt jedem Unternehmen im Rahmen der Dokumentationspflichten die Erstellung eines Verzeichnisses der technischen und organisatorischen Maßnahmen (kurz „TOM“) auf. In diesem Zusammenhang bedarf es der vorhergehenden Untersuchung, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen vorhanden sind und ob diese den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) genügen.
Datenschutz-Beratung aus einer Hand – rechtlich und technisch
Wir unterstützen Sie bei dieser Untersuchung und entwickeln auf Ihr Unternehmen zugeschnittene technische Konzepte, um die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen. Dabei haben wir immer auch Ihre Kosten im Blick. Wir erstellen keine „Doktorarbeiten“ sondern schlagen vor, was notwendig ist, damit Sie datenschutzkonform sind.
Bitte sprechen Sie uns an, unsere in der technischen Praxis sehr erfahrenen IT-Berater unterstützen Sie gerne.