„Ausschlagung Erbschaft wg. Überschuldung – Rückgängigmachung bei Irrtum möglich?“

Liebe Mandanten und Freunde,

an dieser Stelle möchten wir Ihnen von Zeit zu Zeit interessante Gestaltungen oder Informationen aus der erbrechtlichen und erbschaft- sowie schenkungsteuerlichen Praxis vorstellen. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und helfen Ihnen bei Fragen gern. Ihr BBT-Team.

Unser heutiges Thema betrifft die Ausschlagung einer Erbschaft wg. Überschuldung. Wir beleuchten anhand einer gerichtlichen Entscheidung die Frage, ob eine solche Ausschlagung rückgängig gemacht werden kann, wenn herauskommt, dass der Nachlass doch nicht überschuldet ist und welche Voraussetzungen für ein solches Rückgängigmachen erforderlich sind. 

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