Due Diligence-Prüfung, Prüfung der Organisation, des Risikomanagementsystems und des internen Kontrollsystems, Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und viele weitere: Es gibt eine Vielzahl von Sachverhalten, bei denen es ratsam oder notwendig ist, sich eine Bestätigung oder Bescheinigung durch einen externen Prüfer einzuholen.
„Unsere Wirtschaftsprüfer und Steuerberater führen für unsere Mandanten verschiedenen Sonderprüfungen durch und stehen ihnen als strategischer Berater, Gutachter und Prüfer zur Seite.“ BBT
Unsere Prüfungsleistungen
- Due Diligence im Rahmen des Erwerbs/Verkaufs von Unternehmen und Gesellschaftsanteilen
- Interne Revision: Prüfung der Organisation, des Risikomanagementsystems und des internen Kontrollsystems
- Prüfung nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
- Prüfung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
- Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz
- Prüfung nach § 16 Makler- und Bauträgerverordnung
- Prüfung nach § 24 Finanzanlagenvermittlungsverordnung
- Prüfung der Vollständigkeitserklärung nach der Verpackungsverordnung
- Qualitätskontrolle nach § 57a Wirtschaftsprüferordnung
- Prüfung von Trennungsrechnungen
- Prüfung der Mittelverwendung (EU-Zuschüsse)
Die Fakten
Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist als Prüfer für Qualitätskontrolle gemäß § 57a Abs. 3 Wirtschaftsprüferordnung registriert.
Sonderprüfungen oder auch Abschlussprüfungen: Kontaktieren Sie uns und wir sprechen über Ihre Möglichkeiten!