„Wer ein Abfindungsangebot erhält, steht an einer Weggabelung – und wie am Berg gilt: Wer die Route vor dem Aufbruch klärt, kommt sicherer ans Ziel.“
Über das Nettoergebnis entscheidet oft nicht die Höhe der Abfindung, sondern ihre steuerliche Gestaltung. Seit 2025 behält der Arbeitgeber zunächst die volle Lohnsteuer ein; die Ermäßigung durch die Fünftelregelung gewährt das Finanzamt erst mit der Einkommensteuererklärung. Vor der Unterschrift lässt sich die Belastung noch gestalten, danach kaum noch. Als Ihr Partner an den Standorten Landshut, Hallbergmoos (Flughafen München) und Memmingen rechnen wir die Varianten fachkundig und mit Blick auf Ihre Zukunft für Sie durch.
Unser Angebot:
– zwei Wege, je nach Stand Ihrer Entscheidung
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Leistung |
Für wen |
Inhalt |
Honorar |
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Abfindungs-Check |
Sie sind noch unsicher, |
Wir prüfen Ihre persönliche |
178,50 € inkl. 19% USt |
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Umfassende Beratung |
Sie haben sich für die |
Wir ermitteln die steuerliche |
833 € inkl. |
Worauf es steuerlich ankommt
- Fünftelregelung nur über die Steuererklärung: Seit 2025 darf der Arbeitgeber sie im Lohnsteuerabzug nicht mehr berücksichtigen; die Erstattung erfolgt erst mit dem Steuerbescheid. Das gehört in Ihre Liquiditätsplanung.
- Zusammenballung der Einkünfte: Die Abfindung muss grundsätzlich in einem Kalenderjahr zufließen. Eine Restzahlung im Folgejahr ist nur bis etwa 10 % der Hauptleistung unschädlich.
- Höhere Einnahmen im Auszahlungsjahr: Einschließlich der Abfindung müssen Sie in diesem Jahr mehr erhalten, als bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses.
- Gesellschafter-Geschäftsführer: Höhe und Zeitpunkt der Abfindung müssen fremdüblich sein, sonst droht eine verdeckte Gewinnausschüttung.
So gehen wir gemeinsam vor
- Senden Sie uns Ihr Abfindungsangebot und die wesentlichen Unterlagen aus der Checkliste per E-Mail an info@bbt-partner.de – und teilen Sie uns mit, ob Sie den Abfindungs-Check oder die umfassende Beratung wünschen. Je vollständiger die Unterlagen, desto zügiger und effizienter können wir arbeiten.
- Wir sichten Ihre Unterlagen und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.
- Wir besprechen die Ergebnisse mit Ihnen – bevor Sie unterschreiben.
Checkliste: Diese Unterlagen benötigen wir
Damit wir beurteilen können, wie Sie mit der Abfindung am besten umgehen, helfen uns die folgenden Unterlagen. Bitte senden Sie diese möglichst gleich mit Ihrer ersten E-Mail an info@bbt-partner.de.
Zum Abfindungsangebot
- Abfindungsangebot bzw. Entwurf des Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrags, vollständig mit allen Anlagen
- Arbeitsvertrag samt Zusatzvereinbarungen (z.B. Bonus, Dienstwagen, betriebliche Altersversorgung)
- Angaben zum geplanten Beendigungsdatum und zu den Auszahlungsterminen der Abfindung
Zu Ihrem Einkommen
- Gehaltsabrechnungen des laufenden Jahres, insbesondere die aktuellste
- Ihre letzte Steuererklärung
- Ihren letzten Einkommensteuerbescheid
- Lohnsteuerbescheinigung und Einkommensteuerbescheid des Vorjahres
- Weitere Einkünfte in diesem und im nächsten Jahr (z. B. Vermietung, Kapitalerträge, Selbstständigkeit) – bei Zusammenveranlagung auch die Ihres Ehepartners bzw. Ihrer Ehepartnerin
- Ihre Planung nach dem Ausscheiden (neue Stelle ab wann und mit welchem Gehalt, Arbeitslosengeld, Selbstständigkeit, Ruhestand)
Zu Ihrer persönlichen Situation
- Familienstand, Kinder und Kirchenzugehörigkeit
- Unterlagen zu Ihrer bestehenden betrieblichen und privaten Altersvorsorge
- Telefonnummer unter der wir Sie gut erreichen können
Sprechen Sie uns an
Senden Sie Ihre Unterlagen und Fragen an info@bbt-partner.de. Wir beraten Sie an unseren Standorten Landshut, Hallbergmoos (Flughafen München) und Memmingen – gemeinsam, aus einer Hand und mit Blick auf Ihre Zukunft.
Hinweis: Wir beraten zur steuerlichen Seite. Arbeitsrechtliche Fragen, etwa zum Aufhebungsvertrag oder zur Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, klären Sie bitte zusätzlich mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.