„In dieser Welt ist nichts gewiss, außer dem Tod und den Steuern.“ B. Franklin
Wer soll das Unternehmen weiterführen, und zu welchen Bedingungen? Wie lässt sich Vermögen so übertragen, dass die Familie abgesichert ist und die Steuerbelastung den Fortbestand des Betriebs nicht gefährdet? Die Unternehmensnachfolge gehört zu den wichtigsten Entscheidungen im Leben eines Unternehmers. Sie berührt das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht ebenso wie das Ertragsteuer-, Gesellschafts- und Familienrecht. Eine frühzeitige und vorausschauende Planung schafft hier Gestaltungsspielräume, die im Erbfall oft nicht mehr bestehen. Wir begleiten Unternehmer, Gesellschafter und Familien als langfristiger Berater, von der ersten Bestandsaufnahme bis zur Umsetzung und darüber hinaus.
Abhängig von Ihrer persönlichen und unternehmerischen Situation verfolgen wir bei der Nachfolge- und Erbschaftsteuerplanung einen ganzheitlichen Ansatz:
- vorausschauend: lebzeitige Übertragungen und Nutzung der persönlichen Freibeträge, die alle zehn Jahre erneut zur Verfügung stehen
- gestaltend: bestmögliche Nutzung der Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen und Gesellschaftsanteile
- absichernd: Abstimmung von Testament, Erbvertrag, Gesellschaftsvertrag und Ehevertrag, in enger Zusammenarbeit mit Notaren und Rechtsanwälten
Unser Leistungsangebot
Planung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge
- Entwicklung von Nachfolgekonzepten: familienintern, Management-Buy-out/-Buy-in oder Verkauf an Dritte
- vorweggenommene Erbfolge, Schenkung unter Nießbrauchs- oder Versorgungsvorbehalt
- Umstrukturierung im Vorfeld der Übertragung, z. B. Rechtsformwechsel, Holdingstrukturen, Betriebsaufspaltung
- ertragsteuerneutrale Übertragung und Vermeidung ungewollter Aufdeckung stiller Reserven
- Nachfolge- und Abfindungsklauseln in Gesellschaftsverträgen, Gestaltung von Familiengesellschaften
- Unternehmensbewertung für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke
Erbschaft- und Schenkungsteuerplanung
- Ermittlung der voraussichtlichen Steuerbelastung und Vergleich verschiedener Übertragungsszenarien
- Prüfung und Optimierung des Verwaltungsvermögens zur Sicherung der Verschonung von Betriebsvermögen
- Regel- oder Optionsverschonung: Beratung zu Lohnsummen, Behaltensfristen und Entnahmegrenzen
- Gestaltungen bei großen Unternehmensvermögen (Abschmelzungsmodell, Verschonungsbedarfsprüfung)
- Übertragung von Privatvermögen, insbesondere Familienheim, vermietete Wohnimmobilien und Kapitalvermögen
- Güterstandsgestaltung und Nutzung des steuerfreien Zugewinnausgleichs
Begleitung im Erbfall
- Anzeigen, Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
- Feststellungserklärungen für Grundbesitz, Betriebsvermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften
- Unterstützung bei Erbauseinandersetzung, Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnissen
- Prüfung von Steuerbescheiden, Einspruchs- und Betriebsprüfungsverfahren
- Überwachung von Behaltensfristen und Lohnsummen nach der Übertragung
Nachfolge rechtzeitig regeln? Unsere langjährige Erfahrung in der Unternehmensnachfolge sowie der Erbschaft- und Schenkungsteuer ermöglicht es uns, Sie umfassend und vorausschauend zu beraten. Kontaktieren Sie uns gerne!