Liebe Mandanten und Freunde,
an dieser Stelle möchten wir Ihnen von Zeit zu Zeit interessante Gestaltungen oder Informationen aus der erbrechtlichen und erbschaftssteuerlichen Praxis vorstellen. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und helfen Ihnen bei Fragen gern. Ihr BBT-Team.
Unser heutiges Thema betrifft die Kinder und (Stief-)Kinder in der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Welche Steuerklassen gelten hier und welche Freibeträge? Und welche Freibeträge gelten insbesondere bei (nicht verwandten) Stiefkindern?
Über folgenden Link gelangen Sie zu unserem Artikel „(Stief-)Kinder in der Erbschaft- und Schenkungsteuer – das Steuersparpotential“ bei www.anwalt.de. Wenn Ihnen unser Artikel gefallen hat, freuen wir uns über eine Bewertung am Ende des Beitrags. Im Übrigen sind wir Ihnen gerne bei allen erbrechtlichen und erbschaft- und schenkungsteuerlichen Fragen behilflich. Sprechen Sie uns an.