Liebe Mandanten und Freunde,
an dieser Stelle möchten wir Ihnen von Zeit zu Zeit interessante Gestaltungen oder Informationen aus der erbrechtlichen und erbschaft- sowie schenkungsteuerlichen Praxis vorstellen. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und helfen Ihnen bei Fragen gern. Ihr BBT-Team.
Unser heutiges Thema betrifft die Verzinsung eines Darlehensvertrages. Wir beleuchten anhand einer gerichtlichen Entscheidung die Frage, ob die Vereinbarung eines Darlehenszinses unterhalb des marktüblichen Zinssatzes eine zu versteuernde Schenkung an den Darlehensnehmer ist. Und wie der marktübliche Zinssatz eigentlich zu ermitteln und zu belegen ist.
Über folgenden Link gelangen Sie zu unserem Artikel „Zu niedrige Darlehenszinsen – Ist das eine Schenkung?“ bei anwalt.de. Wenn Ihnen unser Artikel gefallen hat, freuen wir uns über eine Bewertung am Ende des Beitrags. Im Übrigen sind wir Ihnen gerne bei allen erbrechtlichen und erbschaft- und schenkungsteuerlichen Fragen behilflich. Sprechen Sie uns an.