ESG ist die englische Abkürzung für die drei Säulen der Nachhaltigkeit:
- Environmental -> Umwelt- und Klimaschutz
- Social -> gesellschaftlicher Zusammenhalt
- Governance -> verantwortungsvolle Unternehmensführung
Nachhaltiges bzw. ESG-konformes Wirtschaften hat sich zu einem entscheidenden Treiber für die Wettbewerbsfähigkeit und den Wert eines Unternehmens entwickelt.
Für den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens ist es daher essenziell die regulatorischen Anforderungen zur ESG-Berichterstattung zu kennen und das Thema Nachhaltigkeit in Ihrer Unternehmensstrategie zu verankern.
FÜR WELCHE UNTERNEHMEN IST EIN NACHHALTIGKEITSBERICHT PFLICHT?
Nach langwierigen Verhandlungen hat der Rat der EU am 24.02.2026 die Richtlinie 2026/470 zur Änderung bestimmter Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im EU-Amtsblatt veröffentlicht:
Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und mehr als 450 Mio. € Umsatzerlösen sind spätestens ab dem Geschäftsjahr 2027 zur Erstellung eines CSRD-Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet. Im Vergleich zur aktuellen Fassung der CSRD reduziert sich der Anwenderkreis um etwa 90%. Die Berichterstattung erfolgt nach den überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS), deren Veröffentlichung als delegierter Rechtsakt für das zweite Quartal 2026 vorgesehen ist.
Berichtspflichtige Unternehmen werden verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen ab dem Geschäftsjahr 2027 im Lagebericht darzustellen und mit einer digitalen Markierung zu versehen.
Der CSRD-Nachhaltigkeitsbericht muss künftig dem Abschlussprüfer oder einem anderen Wirtschaftsprüfer zur Prüfung vorgelegt werden.
Welchen Nutzen bietet ein freiwilliger nachhaltigkeitsbericht?
Auch wenn Ihr Unternehmen nicht unmittelbar von der CSRD-Berichtspflicht betroffen ist (Unternehmen bis 1.000 Mitarbeiter oder bis 450 Mio. € Umsatzerlöse), können Geschäftspartner, Investoren und Banken ESG-Angaben fordern. Insbesondere solche Kunden, die nach CSRD berichtspflichtig sind, sind verpflichtet ESG-Angaben zu deren Lieferkette bei Ihnen anzufordern. Um unkoordinierte ESG-Datenanforderungen bei nicht CSRD-berichtspflichtigen Unternehmen zu reduzieren, hat die EU-Kommission einen einfachen, standardisierten ESG-Berichtsrahmen veröffentlicht, den Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs (VSME). Die zulässige Obergrenze für von nicht-berichtspflichtigen Unternehmen anforderbare Informationenwird künftig durch den freiwilligen VSME bestimmt und begrenzt.
Ein freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht bietet daher vielseitige Chancen:
- Nachhaltigkeit kann strukturiert in Ihrem Unternehmen verankert werden
- von Kunden, Banken und Investoren erwartbare ESG-Angaben werden nur einmal erfasst, mehrfach berichtet, um intern steuerungsfähig und extern anschlussfähig zu sein
UNSERE LEISTUNGEN IM BEREICH ESG
- ESG-Check: Wie ist Ihr Unternehmen hinsichtlich der ESG-Kriterien aufgestellt?
- Beratung und Begleitung bei der Berichtserstellung, insbesondere
- Definition geeigneter Nachhaltigkeitsziele
- Wesentlichkeitsanalyse
- Ermittlung relevanter Angaben bzw. Datenpunkte
- Auswahl geeigneter Kennzahlen
- Datenerfassung/-aufbereitung
- Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten (CSRD und VSME)