Liebe Mandanten und Freunde,
an dieser Stelle möchten wir Ihnen von Zeit zu Zeit interessante Gestaltungen oder Informationen aus der erbrechtlichen und erbschaft- sowie schenkungsteuerlichen Praxis vorstellen. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und helfen Ihnen bei Fragen gern. Ihr BBT-Team.
Unser heutiges Thema betrifft die Nutzung eines Social-Media Accounts nach Erbfall durch die Erben. Wir beleuchten anhand einer gerichtlichen Entscheidung die Frage, ob eines solches Nutzungsrecht der Erben besteht, welchen Umfang es hat und ob es möglich und sinnvoll ist, dass der Erblasser im Vorhinein Regelungen hinsichtlich der späteren Nutzung trifft.
Über folgenden Link gelangen Sie zu unserem Artikel „Haben Erben Anspruch auf aktive Weiternutzung eines Social Media Accounts? – Handlungsbedarf?“ bei anwalt.de. Wenn Ihnen unser Artikel gefallen hat, freuen wir uns über eine Bewertung am Ende des Beitrags. Im Übrigen sind wir Ihnen gerne bei allen erbrechtlichen und erbschaft- und schenkungsteuerlichen Fragen behilflich. Sprechen Sie uns an.